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Definition: Personenwagen
Kategorie: Verkehr
Eisenbahnfahrzeug zur Beförderung von Fahrgästen, auch wenn es ein oder mehrere Abteile oder Bereiche enthält, die speziell für Gepäck, Pakete, Post usw. vorgesehen sind. Anmerkung: Zu diesen Fahrzeugen zählen auch Sonderfahrzeuge wie Schlafwagen, Salonwagen, Speisewagen und Sanitätswagen. Die einzelnen Wagen einer unteilbaren Ganzheit zur Personenbeförderung werden zu den Personenwagen gerechnet.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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