Definition: Personenwagen

Kategorie: Verkehr

Eisenbahnfahrzeug zur Beförderung von Fahrgästen, auch wenn es ein oder mehrere Abteile oder Bereiche enthält, die speziell für Gepäck, Pakete, Post usw. vorgesehen sind.

Anmerkung: Zu diesen Fahrzeugen zählen auch Sonderfahrzeuge wie Schlafwagen, Salonwagen, Speisewagen und Sanitätswagen. Die einzelnen Wagen einer unteilbaren Ganzheit zur Personenbeförderung werden zu den Personenwagen gerechnet.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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