Definition: Personenkraftfahrzeug

Kategorie: Verkehr

Ausschließlich oder vorrangig für die Beförderung einer oder mehrerer Personen bestimmtes Kraftfahrzeug.

Anmerkung: Fahrzeuge für die Beförderung von Personen und Gütern sind entweder den Straßenpersonenfahrzeugen den Straßengüterfahrzeugen zuzuordnen, entsprechend ihrem durch die technischen Merkmale oder die Steuerklasse bestimmten Haupteinsatzzweck.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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