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Definition: Aufwendungen für Leiharbeitnehmer
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
In dieser Zahl enthalten sind Aufwendungen an Arbeitsvermittlungsagenturen und ähnliche Einrichtungen für die Bereitstellung von Personal. Berücksichtigt werden allerdings nur Aufwendungen für die Bereitstellung von Personal, die nicht mit der Erbringung einer bestimmten industriellen oder nichtindustriellen Dienstleistung in Zusammenhang steht.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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