Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Großhändler, Einkaufsvereinigungen
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Mit dieser Variable wird zum einen das Bezugsnetz des Einzelhandels beschrieben; zum anderen ermöglicht sie dem Einzelhändler die näherungsweise Angabe der Direktkäufe von Großhändlern und durch Einkaufsvereinigungen. Es ist zu beachten, daß dieser Anteil der Käufe auf der Grundlage der Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand berechnet wird.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Erstellt:
Letztes Update: