Definition: Arbeitet gewöhnlich zu Hause

Kategorie: Sozialstatistik

"Gewöhnlich" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die betreffende Person während des der Befragung vorangegangenen vierwöchigen Berichtszeitraums im Rahmen einer wie oben beschriebenen Vereinbarung an mindestens 50 % der in diesem Zeitraum geleisteten Arbeitstage zu Hause gearbeitet hat.
Quelle:
Erhebung über Arbeitskräfte - Methodik und Definitionen 1998, Eurostat, Seite 72
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