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Definition: Arbeitet gewöhnlich abends
Kategorie: Sozialstatistik
"Gewöhnlich" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die betreffende Person während des der Befragung vorangegangenen vierwöchigen Bezugszeitraums mindestens an 50 % der geleisteten Arbeitstage abends gearbeitet hat.
Quelle:
Europäische Erhebung über Arbeitskräfte, 1996 - Methodik und Definitionen, Eurostat, Seite 71
Europäische Erhebung über Arbeitskräfte, 1996 - Methodik und Definitionen, Eurostat, Seite 71
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