Definition: Apotheker

Kategorie: Gesundheit

"Apotheker" wird je nach Mitgliedstaat unterschiedlich definiert:
BELGIEN:
Personen mit einem Apothekerdiplom .
DÄNEMARK:
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DEUTSCHLAND:
Abgeschlossene Ausbildung als Apotheker und Approbation.
GRIECHENLAND:
Den griechischen Rechtsvorschriften zufolge ist ein Apotheker eine Person mit einer Befähigung zur Ausübung der pharmazeutischen Tätigkeit (Universitätsabschluss in Zahnheilkunde).  Damit ist er berechtigt, in einer Apotheke, in der pharmazeutischen Industrie, der pharmazeutischen Forschung usw. zu arbeiten.
SPANIEN:
Die Zahlen beziehen sich auf alle Personen, die über einen Universitätsabschluss in Pharmazie verfügen und im Colegio Profesional de Farmacéuticos gemeldet sind. Dazu gehören sowohl Apotheker, die ihren Beruf ausüben, als auch Apotheker, die zwar gemeldet, aber nicht in diesem Beruf tätig sind.
FRANKREICH:
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IRLAND:
Person, deren Name im Register of the Pharmaceutical Chemists Irlands eingetragen ist.
ITALIEN:
A) Zugelassene Apotheker:
Die Daten werden vom FOFI (Nationaler Verband der Apothekerkammern) vorgelegt. Sie beziehen sich - wie bei den Ärzten - auf Personen, die aufgrund eines Abschlusses in Pharmazie zur Ausübung des Apothekerberufs befähigt sind, in einem der Apothekerverbände der Provinzen gemeldet sind und somit praktizieren dürfen.
B) Apotheker in öffentlichen und privaten Krankenhäusern:
Die Daten auf nationaler und regionaler Ebene werden von ISTAT und dem Gesundheitsministerium vorgelegt.
C) Apotheker im öffentlichen Gesundheitswesen:
Die Daten auf nationaler und regionaler Ebene werden vom Gesundheitsministerium vorgelegt.
LUXEMBURG:
Person, die aufgrund einer Ausbildung und einer Zulassung durch den Gesundheitsminister den Apothekerberuf ausüben darf.
NIEDERLANDE:
Apotheker sind Hochschulabsolventen, die nach Ablegung des Apothekerexamens die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Pharmazie erfüllen.  Vor der Niederlassung als Apotheker erfolgt die Eintragung in das Verzeichnis, das der Pharmaziebeauftragte des Gesundheitsministeriums über alle niedergelassenen Apotheker, Ärzte mit angeschlossener Apotheke, Apothekerassistenten und pharmazeutischen Assistenten führt. Folgende Personen sind darin nicht eingetragen und somit nicht statistisch erfasst:
- pharmazeutische Assistenten;
- Apotheker und Ärzte mit angeschlossener Apotheke, die als Zivilangestellte bei den bewaffneten Streitkräften tätig sind;
- Apotheker, die in der pharmazeutischen Industrie, im Großhandel für Pharmaprodukte oder an einem Institut für pharmazeutische Forschung tätig sind;
- Apotheker, die im Staatsdienst, an Universitäten usw. tätig sind.
Drogisten mit einer Vertriebsgenehmigung für eine begrenzte Zahl nicht verschreibungspflichtiger und nicht auf die Abgabe durch Apotheker oder Tierärzte beschränkter pharmazeutischer Spezialitäten und Zubereitungen sind ebenfalls nicht statistisch erfasst.
PORTUGAL:
Ein Apotheker bereitet, führt und vertreibt für den human- oder veterinärmedizinischen Gebrauch bestimmte Arzneimittel oder andere für medizinische, hygienische oder prophylaktische Zwecke bestimmte Produkte und führt klinische oder andere Analysen durch; bereitet ärztlich verordnete Arzneimittel nach Standardformeln oder der Pharmakopöe oder überwacht solche Zubereitungen; arbeitet mit toxischen und anderen für medizinische, hauswirtschaftliche, industrielle oder landwirtschaftliche Zwecke bestimmten Substanzen und händigt sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften aus; führt physikalische und chemische Analysen sowie pharmakologische Versuche durch, um Reinheit und Wirksamkeit von Grundstoffen und Arzneimitteln zu ermitteln und zu überprüfen; untersucht in regelmäßigen Abständen Arzneimittel, die nicht in seiner Apotheke bereitet wurden, um deren Zustand und Haltbarkeit zu bescheinigen; führt Analysen für toxikologische, hydrologische, lebensmittelwissenschaftliche, industrielle oder chemische Zwecke durch; fertigt und vertreibt Hygieneprodukte, Phrophylaktika, Diätprodukte, Kosmetika, Pestizide, Pharmzeutika, Diagnostikprodukte, Seh- und Hörhilfen sowie allgemeine Prothesen; informiert und berät zu Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Arzneimitteln, insbesondere im Hinblick auf ihre Wirkungsweise, Toxizität, Wechselwirkungen und Gegenanzeigen; und berät in Fragen der öffentlchen Gesundheitsvorsorge (Nationale Berufsklassifikation - Fassung 1994).
VEREINIGTES KÖNIGREICH:
Offizin-Apotheker:
Für Großbritannien (England, Wales, Schottland): Ein Apotheker, der eingetragenes Mitglied der Royal Pharmaceutical Society of Great Britain ist und die Offizin-Pharmazie hauptberuflich betreibt. Für Nordirland: Wird als "Pharmacy Contractor" bezeichnet; ist eine Person, die aufgrund einer Vereinbarung mit den nordirischen Behörden pharmazeutische Dienstleistungen erbringt, indem sie die Bevölkerung mit Arzneimitteln, Apparaten und chemischen Reagenzien versorgt.  Apotheker, die pharmazeutische Dienstleistungen im Namen anderer Einrichtungen erbringen, z. B. "Boots Pharmacists", fallen nicht unter diese Definition.
Krankenhausapotheker:
Krankenhausapother sind in den Zahlen zum Apothekenwesen im Vereinigten Königreich nicht enthalten. Im September 1991 betrug im Vereinigten Königreich die Zahl der ausgebildeten Krankenhausapotheker etwa 4 260 Vollzeitäquivalente. Davon entfielen etwa 3 240 auf England, 270 auf Wales, 470 auf Schottland und 290 auf Nordirland). Im September 1994 beliefen sich die entsprechenden Werte auf 4 360 für das Vereinigte Königreich insgesamt,  3420 für England, 270 für Wales, 520 für Schottland und 150 für Nordirland. Diese Angaben stammen aus folgenden Quellen: Erhebung des Department of Health zu nichtmedizinischem Personal, Welsh Office, Scottish Office und DHSS Northern Ireland.
ÖSTERREICH:
Allgemeine Definition für Apotheker: Anzahl der selbständigen und nichtselbständigen Apotheker.
Erfassungsbereich der Statistiken: Nicht enthalten sind vollzeitbeschäftigte nichtselbständige Apotheker, die in Krankenhäusern oder im Ausland tätig sind. Enthalten sind jedoch ausländische Apotheker mit Berufszulassung. 
Die Angaben beziehen sich auf berufstätige Apotheker. Dazu gehören Apotheker, die in einer Apotheke arbeiten, nicht jedoch Apotheker, die in der pharmazeutischen Industrie, Verwaltung, Forschung usw. tätig sind.
FINNLAND:
Apotheker mit Berufszulassung (Chefapotheker und Apotheker im Erwerbsalter).
SCHWEDEN:
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ISLAND:
Erfassungsbereich der Statistiken: Die Angaben beziehen sich auf die Anzahl der berufstätigen selbständigen und nichtselbständigen Apotheker.
Darin enthalten sind:
- berufstätige Apotheker (Abschluss als cand.pharm. nach fünfjährigem Hochschulstudium)
- berufstätige Apothekerassistenten (geprüfte Apotheker nach dreijährigem Hochschulstudium);
- berufstätige niedergelassene Apotheker (Apotheker, die eine Apotheke besitzen und betreiben).
NORWEGEN:
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SCHWEIZ:
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Quelle:
Eckzahlen für den Bereich Gesundheit 2000, Eurostat
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