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Definition: Ärzte
Kategorie: Gesundheit
"Ärzte" werden in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich definiert: BELGIEN: Die Angaben beziehen sich auf berufstätige Ärzte mit oder ohne ärztliche Praxis: - niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte, die auf dem Gebiet der Medizin und gelegentlich der Präventivmedizin tätig sind (Ärzte, die ausschließlich die Präventivmedizin ausüben, sind unten enthalten), sowie Ärzte in der Facharztausbildung, - Ärzte, die nicht in der klinischen Praxis sind. Dazu gehören insbesondere: * Ärzte, die im Beamtenverhältnis in Ministerien oder im Angestelltenverhältnis bei anderen Stellen des öffentlichen Gesundheitswesens arbeiten; Ärzte, die bei Versicherungsgesellschaften ("Mutualités") beschäftigt sind; Ärzte, die ausschließlich in der Präventivmedizin tätig sind ("Psychologisch-medizinisch-soziale Zentren- oder Gesundheitszentren); * Arbeitsmediziner; * Ärzte in der medizinischen oder industriellen Forschung; * Ärzte, die nicht mehr in einem medizinischen oder anderen Fachberuf tätig sind. Zu den Krankenhausärzten zählen alle Ärzte, die in öffentlichen oder privaten Krankenhäusern tätig sind. Stomatologen werden statistisch zu den Ärzten gerechnet, Zahnärzte dagegen nicht. DÄNEMARK: Die angegebenen Zahlen beziehen sich nur auf Ärzte, die ihren Beruf tatsächlich ausüben. Darunter fallen auch Ärzte in postuniversitärer Ausbildung, Betriebsärzte (sehr geringe Zahl) und in der öffentlichen Verwaltung angestellte Ärzte. Niedergelassene Ärzte und Ärzte, die in der Forschung, der pharmazeutischen Industrie sowie in Privatkrankenhäusern arbeiten, sind ebenfalls darin enthalten. Zahnärzte werden statistisch nicht zu den Ärzten gerechnet. DEUTSCHLAND: Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf berufstätige Ärzte im gesamten Bundesgebiet. Darin enthalten sind neben den "niedergelassenen Ärzten" (Ärzten in eigner Praxis) auch Ärzte in der pharmazeutischen Industrie und der medizinischen Forschung sowie Betriebsärzte und Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen. Zu den Ärzten werden überdies Ärzte im Praktikum und Ärzte in der Facharztausbildung sowie Krankenhausärzte (in privaten, öffentlich-rechtlichen und frei-gemeinnützigen Krankenhäusern) gerechnet. Zahnärzte zählen nicht dazu. GRIECHENLAND: Ärzte in der pharmazeutischen Industrie, der medizinischen Forschung, in Betrieben oder in der öffentlichen Verwaltung sind statistisch nicht gesondert erfasst. Ihre Anzahl ist in den allgemeinen Statistiken für Allgemein- und Fachärzte enthalten. Gleiches gilt für Ärzte in öffentlichen und privaten Krankenhäusern und Kliniken. Ärzte in der Facharztausbildung und Ärzte mit Universitätsdiplom, die im Ärzteverband gemeldet sind, sind ebenfalls in den Gesamtzahlen enthalten. Stomatologen und Zahnärzte werden statistisch nicht zu den Ärzten gerechnet. SPANIEN: Statistisch erfasst sind alle Personen, die über einen Universitätsabschluss in Medizin (mit einer beliebigen Spezialisierung) verfügen und in den verschiedenen Berufsverbänden (Colegios Profesionales de Médicos) gemeldet sind. Dazu gehören sowohl Ärzte, die ihren Beruf ausüben, als auch Ärzte, die zwar gemeldet, aber nicht in diesem Beruf tätig sind. Stomatologen werden statistisch zu den Ärzten gerechnet. Personen, die sich im Rahmen des Medizinstudiums auf Stomatologie oder Odontologie spezialisiert haben, können sich im Berufsverband "Colegio Profesional de Médicos" eintragen lassen. Für Odontologen ist die Eintragung allerdings nicht zwingend vorgeschrieben. Odontologen ohne Abschluss an einer medizinischen Fakultät sind nicht enthalten. Zahnärzte werden nicht zu den Ärzten gerechnet. FRANKREICH: Die Zahlen beziehen sich auf berufstätige Ärzte: Selbständige ("libéraux") und Angestellte ("salariés"). - Selbständige Ärzte: Ärzte, die im Ärzteverband ("Ordre des médecins") eingetragen sind, eine Privatpraxis in eigener Niederlassung, in einer Klinik oder einem Labor betreiben und voll- oder teilzeitbeschäftigt sind. - Angestellte Ärzte: Ärzte ungeachtet einer eventuellen "Eintragung". Sie praktizieren in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung im Bereich Gesundheitswesen, Präventivmedizin, Kontrolle, Lehre, Forschung oder Verwaltung. Ärzte mit einer Vollzeitstelle im Krankenhaus ("hospitalo-universitaires") können dort unter Umständen eine Privatpraxis betreiben, zählen jedoch zu den Angestellten. Stomatologen werden statistisch zu den Ärzten gerechnet. Zahnärzte werden nicht dazu gezählt. IRLAND: Die Anzahl der Ärzte bezieht sich auf alle Personen, die im Verzeichnis des Medical Council mit einer Anschrift in Irland eingetragen sind, unabhängig davon, ob sie den ärztlichen Beruf tatsächlich ausüben oder nicht. Dazu gehören: - Ärzte in der pharmazeutischen Industrie; - Ärzte in der medizinischen Forschung; - Ärzte, die den ärztlichen Beruf in Betrieben oder im öffentlichen Gesundheitswesen ausüben; - Ärzte in öffentlichen und privaten Krankenhäusern. Zahnärzte werden statistisch nicht zu den Ärzten gerechnet. ITALIEN: Die nationalen und regionalen Daten werden vom ENPAM (Rentenversicherungsträger für Ärzte und Zahnärzte) vorgelegt. Sie beziehen sich auf Personen, die aufgrund eines Abschlusses in Medizin zur Ausübung des ärztlichen Berufes befähigt sind, in einem der Ärzteverbände der Provinzen gemeldet sind und somit praktizieren dürfen. In den angegebenen Werten sind auch Ärzte enthalten, die sich nach dem Studienabschluss und der Zulassung zum Facharzt weiterbilden. Ärzte in der pharmazeutischen Industrie, der medizinischen Forschung und im öffentlichen Gesundheitswesen sind im Regelfall im Ärzteverband gemeldet, doch können auch Personen, die in einem berufsfremden Bereich arbeiten, dort eingetragen sein. Dies bedeutet, dass ein Arzt seine Eintragung aufrechterhalten kann und somit weiterhin zur Ausübung seines Berufs berechtigt ist, auch wenn er nicht im Gesundheitswesen arbeitet. LUXEMBURG: Bis 1986 bezogen sich die Zahlen auf Ärzte mit Genehmigung zur Berufsausübung und Wohnsitz in Luxemburg. Darunter fielen auch Ärzte, die ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausübten sowie Ärzte, die in Privatbetrieben oder im öffentlichen Gesundheitswesen tätig waren. Seit 1987 gelten die statistischen Angaben nur noch für Ärzte, die ihren Beruf in einer Privatpraxis ausüben (auch in Krankenhäusern). Ärzte mit einer Spezialisierung in Stomatologie werden statistisch zu den Ärzten gerechnet. NIEDERLANDE: Die Zahlen beziehen sich auf alle zugelassenen Ärzte, die im (Ärzte-) Verzeichnis des obersten medizinischen Beamten des Gesundheitswesens eingetragen und nicht als Ärzte im Ruhestand gemeldet sind. Die amtliche Eintragung für Angehörige der ärztlichen medizinischen Fachberufe wird für Personen vorgenommen, die aufgrund eines Hochschulabschlusses in Medizin (oder Zahnmedizin) zur Ausübung eines ärztlichen medizinischen Fachberufes befähigt sind. Derzeit ist nicht bekannt, wie viele dieser Ärzte ihren Beruf tatsächlich ausüben, sei es als niedergelassener Arzt oder als Angestellter in einer Einrichtung des Gesundheitswesens. Die Statistiken erfassen auch einige Ärzte, die ihren Wohnsitz im Ausland (in den grenznahen Gebieten Belgiens und Deutschlands; auch in einigen Entwicklungsländern) haben. Bis Ende 1995 wird ein neues Gesetz, das Wet Beroepsuitoefening Individuele Gezondheidszorg (Gesetz über die Berufsausübung in der individuellen Gesundheitsversorgung), in Kraft treten. Dieses Gesetz wird sich auf die Eintragungsmodalitäten der Angehörigen folgender ärztlicher und nichtärztlicher medizinischer Fachberufe auswirken: Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Hebamme/Entbindungspfleger, Physiotherapeut, Krankenschwester/Krankenpfleger, klinischer Psychologe, Psychotherapeut. Bislang liegen jedoch noch keine konkreten Informationen dazu vor. PORTUGAL: Allgemeine Definition eines Arztes: Ein Arzt befasst sich mit Konzepten, Theorien und Methoden in der präventiven oder therapeutischen Medizin, entwickelt diese Erkenntnisse weiter und wendet sie im streng medizinischen oder chirurgischen Rahmen oder in einer Kombination solcher Fachgebiete an (Nationale Berufsklassifikation - Fassung 1994). VEREINIGTES KÖNIGREICH: Ein Arzt ist eine Person mit einer medizinischen Ausbildung und einer vorläufigen, vollen oder befristeten Registrierung durch den General Medical Council. Dies schließt Fachärzte für Allgemeinmedizin (General practitioners) und andere Fachärzte ein. Statistisch erfasst sind außerdem alle Ärzte, die als Voll- oder Teilzeitbeschäftigte Leistungen für Patienten in Krankenhäusern des Nationalen Gesundheitsdienstes (NHS), im Gemeindedienst oder im Allgemeinen Medizinischen Dienst erbringen. Darunter fallen auch Ärzte, die in der Verwaltung, in der Lehre oder der medizinischen Forschung tätig sind. ÖSTERREICH: Allgemeine Definition eines Arztes/Doktors der Heilkunde: Ärzte - Allgemeinmediziner und Fachärzte - mit einer Genehmigung zur Ausübung des Berufes. FINNLAND: Allgemeine Definition eines Arztes: zugelassener Arzt (im Erwerbsalter). SCHWEDEN: Allgemeine Definition eines Arztes: alle berufstätigen Personen mit einer Hochschulausbildung in Medizin, mit oder ohne Arztpraxis, im Privatsektor oder im öffentlichen Gesundheitswesen tätig, in der Facharztausbildung befindlich oder nicht. Keine anderen Kategorien enthalten. Im Ausland tätige Ärzte ebenfalls nicht. ISLAND: Allgemeine Definition eines Arztes: Die statistischen Angaben zur Anzahl der Ärzte beziehen sich in der Regel auf Ärzte (Anzahl der Personen), die in Island auf dem Gebiet der Medizin tätig sind. Die Daten werden von der Gesundheitsbehörde erhoben und ausgewertet. NORWEGEN: / SCHWEIZ: /
Quelle:
Eckzahlen für den Bereich Gesundheit 2000, Eurostat
Eckzahlen für den Bereich Gesundheit 2000, Eurostat
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