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Definition: Ort der Ausschiffung
Kategorie: Verkehr
Ort, an dem: -der Fahrgast das Eisenbahnfahrzeug verläßt, nachdem er befördert wurde. -der Fahrgast das Straßenfahrzeug verläßt, nachdem er befördert wurde. -der Fahrgast von Bord des Binnenschiffs geht, nachdem er befördert wurde. Anmerkung: 1)Das Wechseln von einem Eisenbahnfahrzeug in ein anderes gilt nicht als Einsteigen/Aussteigen, selbst wenn der Fahrgast während der Reise in einen anderen Zug umsteigt. Wird jedoch während des Transfers ein anderer Verkehrszweig benutzt, gilt dies als Aussteigen aus dem Eisenbahnfahrzeug, dem ein Einsteigen in ein Eisenbahnfahrzeug folgt. 2)Das Wechseln von einem Straßenfahrzeug in ein anderes gilt als Aussteigen vor dem Wiedereinsteigen. 3)Das Wechseln von einem Binnenschiff auf ein anderes gilt als Ausschiffen vor dem Wiedereinschiffen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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