Definition: Ort der Einschiffung

Kategorie: Verkehr

Ort, an dem 
-der Fahrgast das Eisenbahnfahrzeug besteigt, um sich befördern zu lassen.
-der Fahrgast das Straßenfahrzeug besteigt, um sich befördern zu lassen.
-der Fahrgast an Bord des Binnenschiffs geht, um sich befördern zu lassen.

Anmerkung: 
1)Das direkte Wechseln von einem Eisenbahnfahrzeug in ein anderes gilt nicht als Einsteigen/Aussteigen, selbst wenn der Fahrgast während der Reise in einen anderen Zug umsteigt. Wird jedoch während des Transfers ein anderer Verkehrszweig benutzt, gilt dies als Aussteigen aus dem Eisenbahnfahrzeug, dem ein Einsteigen in ein Eisenbahnfahrzeug folgt.
2)Das Wechseln von einem Straßenfahrzeug in ein anderes gilt als Einsteigen nach dem Aussteigen.
3)Das Wechseln von einem Binnenschiff auf ein anderes gilt als Einschiffen nach dem Ausschiffen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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