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Definition: Ort/Land des gewöhnlichen Wohnsitzes
Kategorie: Tourismus
Das Land/der Ort des gewöhnlichen Wohnsitzes ist maßgeblich dafür, ob die in einer Region/einem Land ankommende Person als Besucher oder als anderweitiger Reisender zu betrachten ist, und dient auch zur Bestimmung ihrer Herkunft. Die Klassifizierung internationaler Besucher nach dem Herkunftsort beruht also nicht auf ihrer Staatsbürgerschaft/Nationalität, sondern auf dem Wohnsitzland. Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden für die Zwecke der Statistiken über den Binnenreiseverkehr und den Ausreiseverkehr den Bewohnern dieses Landes gleichgestellt. Inländer, die im Ausland wohnhaft sind und sich besuchsweise in ihrem Heimatland aufhalten, werden den ausländischen Besuchern zugerechnet, wenngleich für bestimmte Untersuchungen eine gesonderte Erfassung sinnvoll wäre.
Quelle:
Methodological manual on the design and implementation of surveys on inbound tourism, Appendix A, Classification and Glossary
Methodological manual on the design and implementation of surveys on inbound tourism, Appendix A, Classification and Glossary
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