Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Anpflanzungen
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Nach dem ESVG 95 (3.103.) entsprechen Bruttoanlageinvestitionen in Anpflanzungen dem Wert des Erwerbs abzüglich der Veräußerungen natürlicher, ausgewachsener Anlagegüter, die wiederholt Erzeugnisse liefern (beispielsweise Obstbäume), zuzüglich des natürlichen Wachstums solcher natürlicher Anlagegüter während des jeweiligen Rechnungsjahres bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie ausgewachsen sind (d.h. ein Produkt liefern). Diese Definition der Bruttoanlageinvestitionen entspricht: · den während des Rechnungsjahres für Neuanpflanzungen (neue oder erneuerte) getätigten Ausgaben, einschließlich der während des Rechnungsjahres getätigten Ausgaben für die Pflege junger Anpflanzungen (in den ersten drei Jahren); · dem Zuwachs des Materialwertes der Anpflanzungen bis zu ihrer Reife; · den Kosten für die Eigentumsübertragung beim Handel mit ausgewachsenen Anpflanzungen und Bäumen zwischen landwirtschaftlichen Einheiten.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Erstellt:
Letztes Update: