Definition: Ordnungsnummer der Geburt

Kategorie: Bevölkerungsstatistik

Einstufung eines Neugeborenen im Verhältnis zu allen vorangegangenen Lebendgeburten der Mutter, d. h. die Zahl der vorangegangenen Lebendgeburten plus die gerade erfolgte Geburt. Für einige Länder liegt lediglich die Ordnungsnummer der Geburten im Rahmen der bestehenden Ehe vor.
Quelle:
Eurostat, "Bevölkerungsstatistik: Definitionen und Methoden zur Erhebung in 31 europäischen Ländern (Ausgabe 2003)", Luxemburg, 2003
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