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Definition: Private Systeme für Arbeitnehmer
Kategorie: ESSOSS-Handbuch
Private Systeme für Arbeitnehmer sind Sozialschutzsysteme, die von Arbeitgebern zugunsten ihrer Arbeitnehmer, ihrer ehemaligen Arbeitnehmer und deren Angehörigen eingerichtet (aber nicht unbedingt unterhalten) werden. Hierbei unterscheidet man zwei Gruppen: (i) Vertraglich vereinbarte private Systeme für Arbeitnehmer; (ii) Nicht vertraglich vereinbarte private Systeme für Arbeitnehmer.
Quelle:
Eurostat, "ESSOSS-Handbuch 1996" (ESSOSS = Europäisches System der Integrierten Sozialschutzstatistik), Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "ESSOSS-Handbuch 1996" (ESSOSS = Europäisches System der Integrierten Sozialschutzstatistik), Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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