Definition: Private Systeme für Arbeitnehmer

Kategorie: ESSOSS-Handbuch

Private Systeme für Arbeitnehmer sind Sozialschutzsysteme, die von Arbeitgebern zugunsten ihrer Arbeitnehmer, ihrer ehemaligen Arbeitnehmer und deren Angehörigen eingerichtet (aber nicht unbedingt unterhalten) werden. 

Hierbei unterscheidet man zwei Gruppen:

(i) Vertraglich vereinbarte private Systeme für Arbeitnehmer;
(ii) Nicht vertraglich vereinbarte private Systeme für Arbeitnehmer.
Quelle:
Eurostat, "ESSOSS-Handbuch 1996" (ESSOSS = Europäisches System der Integrierten Sozialschutzstatistik), Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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