Definition: Privatgüterwagen

Kategorie: Verkehr

Nicht im Eigentum des Haupteisenbahnunternehmens befindlicher Güterwagen, der jedoch auf dieses zugelassen ist und unter bestimmten Bedingungen unter dessen Namen betrieben werden darf, sowie vom ihm an Dritte (Privatpersonen) verliehene Güterwagen, die als Privatwagen betrieben werden.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Erstellt:
Letztes Update: