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Definition: Privatgüterwagen
Kategorie: Verkehr
Nicht im Eigentum des Haupteisenbahnunternehmens befindlicher Güterwagen, der jedoch auf dieses zugelassen ist und unter bestimmten Bedingungen unter dessen Namen betrieben werden darf, sowie vom ihm an Dritte (Privatpersonen) verliehene Güterwagen, die als Privatwagen betrieben werden.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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