Definition: Privatisierung

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Die Privatisierung war - und ist bis heute - in vielen Ländern ein wichtiges Element für das Management des privaten Sektors. In der Praxis bedeutet Privatisierung Aufgabe der staatlichen Kontrolle über ein öffentliches Unternehmen durch Veräußerung von Anteilsrechten an diesem Unternehmen. Hier wird der Begriff in einem breiter gefassten Bedeutungsumfang gebraucht: Es geht um den allgemeineren Fall des Verkaufs von Anteilsrechten des Staates an Unternehmen, über die er nicht notwendigerweise die Kontrolle hat, oder - wenn er sie hat - ohne dass er diese unbedingt aufgibt. Diese Verkäufe können entweder direkt oder indirekt erfolgen. Darüber hinaus wird auch der Verkauf nichtfinanzieller Aktiva behandelt.
Es können vier Fälle unterschieden werden:
 a. Der Staat selbst verkauft Anteilsrechte, die er an einem Unternehmen hält. Dies bezeichnen wir als direkten Verkauf.
 b. Der Staat ist Eigentümer eines Unternehmens A (zumeist eine Holdinggesellschaft): Dieses Unternehmen verkauft Anteilsrechte, die es an einem Unternehmen B hält, und leitet den Erlös aus diesem Verkauf an den Staat weiter. Dies bezeichnen wir als indirekten Verkauf.
 c. Der Staat verkauft in seinem Besitz befindliche nichtfinanzielle Aktiva. Dies ist ein direkter Verkauf nichtfinanzieller Aktiva.
 d. Der Staat ist Inhaber von Anteilsrechten an einem Unternehmen: Dieses Unternehmen verkauft in seinem Besitz befindliche nichtfinanzielle Aktiva und leitet den Erlös aus diesem Verkauf an den Staat weiter. Dies ist ein indirekter Verkauf nichtfinanzieller Aktiva.
In all diesen Fällen können die an den Staat abgeführten Mittel verschiedene Formen annehmen. Zumeist geht es dabei um Mittel in liquider Form, doch sind grundsätzlich alle Arten von Aktiva möglich. Die Bezahlung ist auch über die Tilgung von Verbindlichkeiten des Staates wie Staatsanleihen und Wechsel möglich. Im folgenden werden nur Aktiva behandelt, doch ändert dies nichts an den gegebenen Buchungshinweisen.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.2
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