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Definition: Produktionsindex
Kategorie: Konjunktur-Statistik
Definition von 2006 Ziel des Produktionsindex ist die Messung der Veränderungen im Produktionsvolumen in kurzen und regelmäßigen Abständen, in der Regel monatlich. Der Produktionsindex liefert damit eine Maßzahl für die volumenmäßige Entwicklung der Wertschöpfung in einem gegebenen Bezugszeitraum (1). Beim Produktionsindex handelt es sich um ein theoretisches Maß, das durch praktische Messungen näherungsweise bestimmt werden muss. Die Wertschöpfung zu Herstellungspreisen (2) kann errechnet werden aus: Umsatz (ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) und sonstige, in ähnlicher Weise absetzbare Steuern, die direkt mit dem Umsatz verbunden sind), plus selbst erstellte Anlagen, plus sonstige betriebliche Erträge, plus oder minus Vorratsveränderungen, minus Käufe von Waren und Dienstleistungen, minus Gütersteuern, die mit dem Umsatz verbunden, aber nicht absetzbar sind, plus empfangene Gütersubventionen. Finanzielle und außerordentliche Erträge und Aufwendungen werden in die Wertschöpfung nicht einbezogen. Daher werden Gütersubventionen in die Wertschöpfung zu Herstellungspreisen einbezogen, alle Gütersteuern jedoch ausgeschlossen. Die Wertschöpfung wird "brutto" ausgewiesen, da Wertberichtigungen (z. B. Abschreibungen) nicht abgezogen werden. Anmerkung: Die indirekten Steuern lassen sich in drei Gruppen unterteilen. i) Die erste Gruppe beinhaltet die MwSt. und andere absetzbare Steuern, die direkt mit dem Umsatz verbunden, aber nicht darin enthalten sind. Diese Steuern werden stufenweise bei den Unternehmen erhoben und letztlich vollständig vom Endabnehmer getragen. ii) Die zweite Gruppe betrifft alle anderen Gütersteuern und -abgaben, die entweder 1. mit dem Umsatz verbunden und nicht absetzbar oder 2. Gütersteuern sind, die nicht mit dem Umsatz verbunden sind. Einzubeziehen sind hier Steuern und Abgaben auf Importe und Steuern, die aufgrund der Produktion, der Ausfuhr, des Verkaufs, der Übertragung, des Leasings oder der Lieferung von Waren und Dienstleistungen oder aufgrund ihrer Verwendung für den Eigenverbrauch oder für die Produktion von selbsterstellten Anlagen zu entrichten sind. iii) Die dritte Gruppe betrifft sonstige Produktionsabgaben, die sämtliche Steuern umfassen, die von Unternehmen aufgrund ihrer Produktionstätigkeit, unabhängig von der Menge oder dem Wert der produzierten oder verkauften Güter, zu entrichten sind. Sie können auf die Beschäftigung von Arbeitskräften, das Eigentum an oder die Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder anderen im Produktionsprozess eingesetzten Anlagegütern erhoben werden. Die Formel für den Produktionsindex ist die Formel für einen Volumenindex vom Typ Laspeyres: Für die Formel, siehe Verordnung der Kommission. Die zur Berechnung eines so konzipierten Index erforderlichen Daten stehen jedoch nicht monatlich zur Verfügung. In der Praxis können zur Indexfortschreibung folgende geeignete Ersatzgrößen herangezogen werden: - Fortschreibung mit Bruttoproduktionswerten (deflationiert), - Fortschreibung mit Mengen, - Fortschreibung mit Umsätzen (deflationiert), - Fortschreibung mit dem Arbeitseinsatz, - Fortschreibung mit dem Rohstoffverbrauch, - Fortschreibung mit dem Energieeinsatz. Je nachdem, welches Näherungsverfahren angewandt wird, sollte der Produktionsindex Folgendes berücksichtigen: - Änderungen in Art und Qualität der Waren und der Vorleistungsgüter, - Änderungen der Vorräte an Fertigerzeugnissen, unfertigen Erzeugnissen und Dienstleistungen, - Änderungen der technischen Input-Output-Beziehungen (Verarbeitungsverfahren), - Dienstleistungen, die mit der Erzielung von Wertschöpfung zusammenhängen, wie Montage von Produktionseinheiten, Einbau, Installation, Reparatur, Planung, Konstruktion, Entwicklung von Software. Anmerkungen (1) Der Begriff "Produktionsindex" wird im Allgemeinen als ein Index für die "Entwicklung der Wertschöpfung" verstanden, was der Definition des Begriffs "Produktion" im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der strukturellen Unternehmensstatistik widerspricht. Dennoch ist dies der Begriff, der traditionell in diesem Bereich der Unternehmensstatistik Verwendung findet. Der Begriff "Wertschöpfungsindex" wird in der Praxis nie verwendet. Da der Index der Entwicklung der Produktion zu konstanten Preisen folgt, wird manchmal der Begriff "Produktionsvolumenindex" verwendet. Im vorliegenden Text wird der Begriff "Produktionsindex" stets als ein Mengenindex verwendet, d. h. es wird von konstanten Preisen ausgegangen. (2) Die Bewertung der Produktion (Output) und somit der Wertschöpfung erfolgt nach dem ESVG 95 zu Herstellungspreisen. Der Herstellungspreis enthält keinerlei Gütersteuern, es wird jedoch nicht versucht, sonstige Produktionsabgaben auszuschließen, wie es beim früheren Konzept der Wertschöpfung zu Faktorkosten der Fall war. Liegt die Wertschöpfung zu Herstellungspreisen nicht vor, beispielsweise im Rahmen der strukturellen Unternehmensstatistik, kann die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten als Näherungswert verwendet werden.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
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