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Definition: Gewinn- und Verlustrechnung
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Aufstellung für das Geschäftsjahr, die zwei große Kategorien von Posten enthält: "Erträge" und "Aufwendungen". Erträge sind der tatsächlich erwartete Zufluß von Aktiva und die Begleichung von Passiva aus der Hauptgeschäftstätigkeit eines Unternehmens; Aufwendungen sind die Abschreibungen von Aktiva und die Übernahme von Passiva mit der Folge eines einnahmewirksamen Zuflusses. Gemäß Artikel 22 der Vierten Richtlinie des Rates ist die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für Unternehmen in Europa standardisiert: sie muß einer oder mehreren der in den Artikel 23 bis 26 derselben Richtlinie aufgeführten Gliederungen entsprechen. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für Versicherungen und Kreditinstitute richtet sich nach den in den Richtlinien des Rates 91/674/EWG vom 19.12.1991 und 86/635/EWG vom 8.12.1986 festgelegten Leitlinien.
Quelle:
Vierte Richtlinie (EWG) Nr. 78/660 des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und Eurostat.
Vierte Richtlinie (EWG) Nr. 78/660 des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und Eurostat.
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