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Definition: Landschaftsschutzgebiet
Kategorie: Forstwirtschaft
Schutzgebiete, die in erster Linie der Erhaltung landschaftlicher Schönheit und der Erholung dienen. Zu dieser Kategorie zählen sehr unterschiedliche Landschaften. So umfasst sie Gebiete, deren landschaftliche Schönheit aus dem Zusammenwirken von Mensch und Land bzw. Wasser resultiert und in denen traditionelle Verfahren bei Landwirtschaft, Beweidung und Befischung dominieren, ebenso wie weitgehend naturbelassene Landschaften, wie Küstengebiete, See- und Flussufer oder Hügel- und Gebirgslandschaften, die intensiv für Erholungs- und Tourismuszwecke genutzt werden.
Quelle:
Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen (FAO), "Weltwalderhebung 2000 (FRA 2000)", Begriffe und Definitionen, Vereinte Nationen, Rom, 1998
Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen (FAO), "Weltwalderhebung 2000 (FRA 2000)", Begriffe und Definitionen, Vereinte Nationen, Rom, 1998
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