Definition: Rückstellungen

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Rückstellungen werden von Unternehmen als Reserve verbucht, um sich so gegen Risiken aus ihrer betrieblichen und finanziellen Tätigkeit abzusichern.
Es lassen sich nachstehende Arten von Rückstellungen unterscheiden:
- Wertberichtigung;
- Rückstellungen für Ausgaben, die auf mehr als ein Geschäftsjahr umgelegt werden: vorhersehbare Ausgaben, die nicht vollständig in dem Geschäftsjahr geleistet werden können, in dem sie eintreten.
Dies sind z. B. Rückstellungen zur Deckung von Ausgaben für Großreparaturen; dabei müssen folgende Bedingungen zutreffen:
 - Mit den Rückstellungen müssen größere Ausgaben gedeckt werden, die nicht jährlich anfallen und die als laufende Ausgaben für Wartungs- und Reparaturarbeiten betrachtet werden können.
 - Sobald das Unternehmen den Vermögenswert erworben hat, müssen die Rückstellungen entsprechend der Nutzungsdauer dieses Vermögenswerts im Hinblick auf die geplanten Großreparaturen aufgeführt werden.
- Pensionsrückstellungen: Ausgaben, die sich aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich der Pensionsansprüche des Personals ergeben.
- Rückstellungen für Risiko und planbare Kosten: sie werden zum Bilanzstichtag bewertet und dienen zur Deckung von Risiken und planbaren Kosten, die als Ergebnis vergangener oder laufender Vorgänge entstehen können. Der Zweck dieser Rückstellungen muß zwar genau ausgewiesen werden, doch läßt sich der Zeitpunkt, an dem sie in Anspruch genommen werden müssen, nicht mit Bestimmtheit angeben.
Die wichtigste finanzielle Auswirkung von Rückstellungen ist die Verringerung des Unternehmensgewinns für das Geschäftsjahr.
Quelle:
Eurostat
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