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Definition: Öffentlicher/privater Produzent
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Ein öffentlicher Produzent ist ein Produzent, der vom Staat kontrolliert wird. Eine öffentliche Organisation ohne Erwerbszweck wird vom Staat kontrolliert und im wesentlichen finanziert. Alle sonstigen Produzenten sind private Produzenten. Kontrolle ist definiert als die Fähigkeit, die allgemeine (Unternehmens-) Politik oder das allgemeine Programm einer institutionellen Einheit zu bestimmen, erforderlichenfalls durch Einsetzung geeigneter Direktoren oder Manager. Der Besitz der Aktienmehrheit an einer Kapitalgesellschaft ist eine ausreichende, aber nicht notwendige Voraussetzung für die Kontrolle. Private Produzenten gibt es in allen Sektoren mit Ausnahme des Sektors Staat. Öffentliche Produzenten hingegen kommen nur in den Sektoren der Kapitalgesellschaften (nichtfinanzielle und finanzielle Kapitalgesellschaften) und im Sektor Staat vor.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel I Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995 [3.28-3.29]
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel I Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995 [3.28-3.29]
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