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Definition: Abgewandelte Transaktionen
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Im ESVG werden die meisten Transaktionen so gebucht, wie sie von den beteiligten institutionellen Einheiten wahrgenommen werden. Einige Transaktionen werden jedoch so abgewandelt, dass die ihnen zugrunde liegenden wirtschaftlichen Beziehungen deutlicher erkennbar sind. Die Abwandlung von Transaktionen kann auf drei Arten erfolgen: durch Umleitung (rerouting), Aufteilung oder Betonung des Haupttransaktionspartners.
Quelle:
Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995 [1.38]
Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995 [1.38]
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