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Definition: Referenzjahr
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Die Frage des Referenzjahres steht mit der Aufstellung von dynamischen Zeitreihen in Verbindung. Als logische Folge aus der Feststellung am Ende von § 3.179, dass konstante Preisangaben unter Verwendung eines Basisjahrs, das sich jährlich verändert, zusammengetragen werden, ergibt sich, dass es nicht möglich ist, Zahlen für mehr als zwei Jahre direkt miteinander zu vergleichen. Dabei sei nebenbei angemerkt, dass dann, wenn eine feste Basis verwendet wird - obwohl dieses Problem bei den Jahren, für die diese Basis verwendet wird, nicht steht - es in den Jahren eines anderen Basiszeitraums besteht. Um eine langfristige Vergleichbarkeit der konstanten Preise zu erhalten, ist es notwendig, ein Referenzjahr festzulegen, in dem die dynamische Zeitreihe als gemeinsamer Wert ausgedrückt werden kann. Bei Angaben zur Währung ist es einfach der Wert der jeweiligen Reihe im Referenzjahr. Bei Daten in Form der Indexzahl ist es das Jahr, in dem der Index als 100 ausgedrückt wird. Somit wird die dynamische Zeitreihe ermittelt, indem der Wert des Referenzjahres (oder 100, wenn es sich um einen Index handelt) genommen wird und die separat ermittelten jährlichen verketteten Wachstumsraten kumuliert werden. Im Kontext der Eurostat-Statistiken ist das Referenzjahr das Jahr, das für die Vorlage und Präsentation der konstanten Preise verwendet wird.
Quelle:
Handbuch der vierteljährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Ausgabe 1999, Eurostat, S.83
Handbuch der vierteljährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Ausgabe 1999, Eurostat, S.83
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