Definition: Anlagenmiete

Kategorie: SNA 1993

Die Anlagenmiete ist der Betrag, den der Nutzer eines Anlagegutes an dessen Eigentümer aufgrund eines Operating-Leasing- oder eines vergleichbaren Vertrages dafür zu zahlen hat, dass er das Recht hat, das Anlagegut eine bestimmte Zeit lang im Produktionsprozess einzusetzen.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 6.181, Vereinte Nationen, New York, 1993
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