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Definition: Ausbesserungen an Waren
Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF
Ausbesserungen an Waren sind Reparaturarbeiten von Gebietsansässigen an beweglichen Gütern, die Eigentum von Gebietsfremden sind (und umgekehrt). Beispiele für derartige Güter sind Schiffe, Flugzeuge und andere Verkehrsmittel. Anders als bei der Be- oder Verarbeitung von Waren entspricht der erfasste Wert dem Wert der Reparaturen (gezahltes oder empfangenes Entgelt) und nicht dem Bruttowert der Waren vor und nach der Reparatur. Die Position umfasst nicht Reparaturen an Bauwerken (sie werden als Bauleistungen erfasst), Reparaturen an EDV-Ausrüstung (sie werden den EDV- und Informationsleistungen zugerechnet) und Wartungsarbeiten an Verkehrsmitteln in Häfen oder Flughäfen (sie werden unter den sonstigen Transportleistungen verbucht).
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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