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Definition: Rückzahlbare Einschüsse
Kategorie: SNA 1993
Rückzahlbare Einschüsse sind hinterlegte Sicherheiten zum Schutz eines Vertragspartners vor dem Ausfallrisiko, die Eigentum der Einheit bleiben, die sie geleistet hat.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 11.43, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 11.43, Vereinte Nationen, New York, 1993
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