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Definition: Rückkaufsvereinbarungen
Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF
Eine Rückkaufsvereinbarung ist eine Vereinbarung, durch die sich eine institutionelle Einheit verpflichtet, Wertpapiere zu einem bestimmten Preis zu verkaufen und dieselben oder vergleichbare Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt, der festliegt oder vom Käufer bestimmt werden kann, zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen. Von seinem wirtschaftlichen Charakter her ist eine Rückkaufsvereinbarung mit einem Lombardkredit vergleichbar, denn der Käufer der Wertpapiere überlässt dem Verkäufer Mittel, für die die Wertpapiere während der Laufzeit der Vereinbarung als Pfand dienen; sein Entgelt für die Mittelüberlassung ergibt sich aus dem beim Rückkauf der Papiere zu zahlenden Preis.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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