Definition: Forschungs- und Entwicklungsleiter

Kategorie: Statistik über Wissenschaft und Technologie

Die Gruppe "Forschungs- und Entwicklungsleiter" (1237) ist eine der Gruppen, die für die HRST- und die FuE-Statistik von besonderem Interesse ist. Die beruflichen Aufgaben dieser Gruppe sind wie folgt definiert:
Forschungs- und Entwicklungsleiter sind mit der Planung, Leitung und Koordinierung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des Unternehmens oder der Organisation betraut, und zwar unter der Aufsicht von Vorstand oder Geschäftsführern und in Absprache mit anderen Abteilungs- oder Bereichsleitern. Ihre Aufgaben umfassen:
a) Planung, Leitung und Koordinierung von internen oder an externe Forschungseinrichtungen vergebenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung neuer oder verbesserter technischer Verfahren, Produkte oder Verwendungszwecke von Materialien für das Unternehmen oder die Organisation;

(b) Planung der allgemeinen Forschungs- und Entwicklungsprogramme des Unternehmens oder der Organisation, Festlegung der Ziele und der erforderlichen Haushaltsmittel;

(c) Ausgabenkontrolle und Gewährleistung des effizienten Einsatzes von Finanzmitteln; (d) Festlegung und Leitung von operationellen und administrativen Verfahren; (e) Planung und Leitung des Tagesgeschäfts; (f) Überwachung der Auswahl, der Ausbildung und der Arbeitsleistung des Personals;

(g) Vertretung der Abteilung in Verhandlungen mit anderen Teilen der Organisation oder mit externen Stellen;

(h) damit verbundene Aufgaben;

(i) Überwachung sonstiger Mitarbeiter.
Quelle:
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Statististisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), "The measurement of scientific and technological activities. Manual on the measurement of human resources devoted to S&T. Canberra Manual", OECD, Paris, 1995"
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