Definition: Ansässige institutionelle Einheit

Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF

Die Sektoren einer Volkswirtschaft bestehen aus zwei Hauptarten von institutionellen Einheiten: i) privaten Haushalten und Einzelpersonen, die einen privaten Haushalt bilden, und ii) rechtlichen und sozialen Einheiten, wie Kapitalgesellschaften und Quasi-Kapitalgesellschaften (z. B. Zweigniederlassungen von ausländischen Direktinvestoren), Organisationen ohne Erwerbszweck und den Einheiten des Staates dieser Volkswirtschaft. Diese institutionellen Einheiten müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um als ansässige Einheiten der Volkswirtschaft zu gelten.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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