Definition: In einem Land/an einem Ort ansässig

Kategorie: Tourismus

Für die Zwecke der Statistiken über internationalen Tourismus/Binnenreiseverkehr gilt eine Person als in einem Land/an einem Ort ansässig, wenn sie
(a) den größten Teil des vergangenen Jahres (zwölf Monate) in dem Land/an dem Ort gelebt hat oder
(b) über einen kürzeren Zeitraum in dem Land/an dem Ort gelebt hat und beabsichtigt, innerhalb von zwölf Monaten zurückzukehren, um in dem Land/an dem Ort zu leben.
Quelle:
Methodological manual on the design and implementation of surveys on inbound tourism, Appendix A, Classification and Glossary
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