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Definition: Geschäftsreisen
Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF
Geschäftsreisen werden von Reisenden getätigt, die sich aus beruflichen Gründen ins Ausland begeben, etwa von Flugzeugbesatzungen, die einen Zwischenstopp einlegen, Staatsbediensteten und Bediensteten internationaler Organisationen auf Dienstreise oder von Mitarbeitern, die für Unternehmen tätig werden, die nicht in dem Wirtschaftsgebiet ansässig sind, in dem die betreffenden Arbeiten anfallen (§ 246).
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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