Definition: Ro-Ro-Einheit

Kategorie: Verkehr

Mit Rädern versehener Gegenstand, der zum Transport von Gütern bestimmt ist, z. B. ein Lastkraftwagen, Anhänger oder Sattelzug, der auf ein Schiff gefahren oder gezogen werden kann. Eingeschlossen in diese Definition sind Anhänger für den Hafenbetrieb oder Schiffsanhänger. Die Klassifizierung sollte entsprechend der VN/ECE-Empfehlung Nr. 21 "Codes for types of cargo", packages and packaging materials (Codes für Ladungsarten, Verpackungen und Verpackungsmaterial) erfolgen (Quelle: Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG). 

Mit Rädern ausgestattete Vorrichtung für den Transport von Gütern wie Lastkraftwagen, Anhänger oder Sattelauflieger, die auf ein Schiff oder einen Zug gefahren oder gezogen werden können.

Anmerkung: Eingeschlossen in diese Definition sind Anhänger für den Hafenbetrieb oder Schiffsanhänger (Quelle: Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE).
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Neufassung)
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