Definition: Rundholz (Rohholz)

Kategorie: Forstwirtschaft

Das gesamte gefällte oder auf andere Weise geerntete und entnommene Rundholz. Hierzu gehört das gesamte entnommene Holz, das aus dem Wald und von Bäumen außerhalb des Waldes stammt, einschließlich natürlicher Verluste sowie Fällungs- und Bringungsverluste: gesamtes mit oder ohne Rinde entnommenes Holz einschließlich des Holzes, das rund, gespalten, grob zugerichtet oder in anderer Form (z. B. Zweige, Wurzeln, Stubben und Knollen, sofern diese geerntet wurden) entnommen wird, und Holz, das grob behauen oder gespitzt ist. Der Begriff umfasst Brennholz, einschließlich Holz für Holzkohle und Industrierundholz (Rohholz)
Quelle:
European Commission (Eurostat), "Forestry in the EU and the world - A statistical portrait", Publications Office of the European Union, Luxembourg , 2011 (nur in Englisch)
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