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Definition: Gesalzener Fisch
Kategorie: Fischerei
Fisch - oft ausgenommen oder geköpft -, der zur Konservierung eingesalzen oder in Salzlake eingelegt wird.
Quelle:
VERORDNUNG (EWG) Nr. 1382/91 DES RATES vom 21. Mai 1991 betreffend die Übermittlung von Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten (ABl. L 133 vom 28.5.1991, S. 1), Anhang II.
VERORDNUNG (EWG) Nr. 1382/91 DES RATES vom 21. Mai 1991 betreffend die Übermittlung von Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten (ABl. L 133 vom 28.5.1991, S. 1), Anhang II.
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