Definition: Tagesbesucher

Kategorie: Tourismus

Besucher, der nicht am (im) besuchten Ort (Land) in einem Beherbergungsbetrieb oder einer Privatunterkunft übernachtet.
Quelle:
Europäische Union, Entscheidung Nr. 1999/34/EG der Kommission vom 9. Dezember 1998 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 95/57/EG des Rates über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus
Erstellt:
Letztes Update: