Definition: Schnittholz (m³ tatsächliches Volumen)

Kategorie: Forstwirtschaft

Holzwaren, die entweder durch Längseinschnitt oder durch Profilierung hergestellt wurden und bis auf wenige Ausnahmen 5mm Stärke überschreiten. Enthalten sind Bretter, Balken, Bohlen, Friese, Kanthölzer, Latten, Dielen, Schwellen etc. in den folgenden Formen: rauh, gehobelt, usw. Nicht enthalten sind Bodenbeläge, Ware mit durchgehendem Profil entlang aller Seiten, wie Nuten und Federn, Rundungen, Kerben, Falzen u. a. sowie Schnittholz hergestellt aus bereits zugeschnittenen Stücken.
Quelle:
Agrarstatistik - Vierteljahresbulletin, 1989-1999, 4/2000, p.133
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