Definition: Gesetzlich verfügbares System

Kategorie: ESSOSS-Handbuch

Gesetzlich verfügbaren Systeme, die Systeme umfassen, welche kraft Gesetzes oder Verordnung geschaffen wurden und bestimmten Bevölkerungsgruppen zur freiwilligen Mitgliedschaft offen stehen, z. B. Selbständige mit niedrigem Einkommen oder Personen, die sich auch nach Beendigung ihrer Pflichtzugehörigkeit für eine Fortsetzung ihrer Mitgliedschaft entscheiden.

Diese Definition wird in Fassungen 1996, 2008 und 2011 des Handbuches benutzt
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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