Definition: Ausgeschiffter Schiffspassagier

Kategorie: Verkehr

Passagier, der von Bord eines seetüchtigen Schiffs geht, nachdem er von diesem befördert wurde.

Anmerkung: Der Transfer von einem seetüchtigen Schiff zu einem anderen wird als Ausschiffen vor dem erneuten Einschiffen angesehen.
Quelle:
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE, Zweite Auflage
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