Definition: Seeschiff

Kategorie: Verkehr

Ein Schiff, das nicht ausschließlich in Binnengewässern oder in geschützten Gewässern oder deren unmittelbarer Nähe oder in einer Hafenordnung unterliegenden Gebieten verkehrt.

Diese Richtlinie gilt nicht für Fischereifahrzeuge und Fischverarbeitungsschiffe, Bohr- und Explorationsschiffe, Schlepper, Schubschiffe, Forschungs/Vermessungsschiffe, Schwimmbagger, Kriegsschiffe und Schiffe, die ausschließlich zu nichtkommerziellen Zwecken verwendet werden (Quelle: Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG).

Schwimmfähiges seetaugliches Gerät mit einem oder mehreren Schiffsrümpfen mit Wasserverdrängung.

Anmerkung: Tragflächenboote, Luftkissenfahrzeuge (Hovercraft) und Schuten sind enthalten. Nicht eingeschlossen sind in Reparatur befindliche Schiffe. Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, die für die Fahrt auf Binnengewässern bestimmt, aber auch für die Seefahrt zugelassen sind (hochseetüchtige Binnenschiffe) (Quelle: Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE).
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Neufassung)
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