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Definition: Wertpapiere (ohne Anteilsrechte)
Kategorie: ESVG 1995
Wertpapiere, bei denen es sich nicht um Anteilsrechte handelt und mit denen für ihre Inhaber der unbedingte Anspruch auf ein festes oder vertraglich vereinbartes variables regelmäßiges Geldeinkommen in Form von Zahlungen auf Kupons (Zinsen) und/oder auf Zahlung eines bestimmten Festbetrages zu einem oder mehreren festgelegten Zeitpunkten oder ab einem bei der Emission festgelegten Zeitpunkt verbunden ist.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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