Definition: Selbstständige

Kategorie: SNA 1993

SNA 1993:
Selbstständige sind Allein- oder Miteigentümer der Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, in denen sie arbeiten, doch unter Ausklammerung der als Quasi-Kapitalgesellschaften eingestuften Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Arbeitskräfteerhebung 1998:
Wenn Selbstständige dem Arbeitsplatz fernbleiben, werden sie nur als erwerbstätig angesehen, sofern sie ein Geschäft, einen landwirtschaftlichen Betrieb oder eine freiberufliche Praxis unterhalten. Dies ist der Fall, falls eine oder mehrere der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:

(i) Die betreffenden Personen bzw. deren Mitarbeiter verwenden zur Durchführung der Geschäftstätigkeit Maschinen oder Geräte von erheblichem Wert, für die sie finanzielle Mittel aufgewendet haben.

(ii) Es wird ein Büro, eine Verkaufsstätte, ein landwirtschaftlicher Betrieb oder eine sonstige Arbeitsstätte unterhalten.

(iii) Die geschäftliche bzw. freiberufliche Tätigkeit wurde in bestimmtem Umfang publik gemacht, etwa durch die Aufnahme in das Telefonbuch, die Anbringung eines Schildes, die Verteilung von Visitenkarten oder Broschüren usw. Ist keine der genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt die betreffende Person als nicht erwerbstätig.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 7.24, Vereinte Nationen, New York, 1993 Europäische Erhebung über Arbeitskräfte - Methodik und Definitionen 1998, Eurostat, S.64
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