Definition: Sattelanhänger

Kategorie: Terminologie der Vereinten Nationen

Ein motorloses Fahrzeug für den Güterverkehr, das dazu bestimmt ist, so an ein Sattelzugfahrzeug angekuppelt zu werden, daßß ein wesentlicher Teil seines Gewichtes und
seiner Ladung von diesem Kraftfahrzeug getragen wird. Eine Adaptierung der Sattelanhänger für die Verwendung im Kombinierten Verkehr kann erforderlich sein.
Auf Deutsch wird für einen Sattelanhänger auch der Begriff "Sattelauflieger" verwendet.
Quelle:
Terminologie des Kombinierten verkehrs, UNECE/ECMT/EC, UNITED NATIONS, New York
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