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Definition: Schwere
Kategorie: Lebensbedingungen
Arbeitsunfälle und Wegeunfälle: siehe Ausfalltage (einschließlich dauerhafte Arbeitsunfähigkeit). Berufskrankheiten: Bei dauerhaften Behinderungen sollte der Behinderungsgrad (%) "wahre" Werte von 10 % oder mehr beinhalten, die in Größenklassen (B02 bis B05) angegeben werden. Daten zu dauerhaften Behinderungen von weniger als 10 % sind in einigen nationalen Systemen nicht verfügbar, oder sie werden in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich erfasst. Deshalb steht ein Kode (B01) für leichte Fälle von dauerhafter Berufskrankheit (d. h. anerkannt, aber mit einem Behinderungsgrad unter 10 %). Durch die Verwendung dieses Kodes können diese Fälle ausgeklammert werden, wenn das für eine vergleichende Analyse notwendig ist. Behinderungsgrade über 49 % (einschließlich mehr als 100 % und Rente) sind unter Kode B06 zu erfassen. Diese Klassifikation sollte für die physiologische und für die administrative Beurteilung des Behinderungsgrades sowie für die Kombination aus beiden verwendet werden. Die Aufschlüsselung der 3 Gruppen von Systemen, die in den Mitgliedstaaten verwendet werden, erfolgt bei Eurostat durch die separate Analyse jeder Gruppe. Die als dauerhafte Berufskrankheit anerkannten Fälle, für die sich kein Behinderungsgrad in vergleichbarer Weise spezifizieren lässt, werden unter Kode B00 erfasst. Bei vorübergehenden Berufskrankheiten (nur vorübergehender Arbeitsausfall während des Bezugsjahres) ist die Gesamtdauer (Tage) des Arbeitsausfalls (> 3 Tage) infolge der Krankheit während des Bezugsjahres in die entsprechende Größenklasse aufzunehmen (Kode A02 bis A08). Bei Berufskrankheiten, die wegen einer vorübergehenden Behinderung anerkannt werden, die zu einem Arbeitsausfall von weniger als 3 Tagen führt, sind die Unterschiede zwischen den nationalen Entschädigungssystemen wichtig. Deshalb steht ein Kode (A01) für leichte vorübergehende Berufskrankheiten (d. h. anerkannt, aber mit weniger als 3 Tagen Arbeitsausfall und ohne dauerhafte Behinderung). Durch die Verwendung dieses Kodes können diese Fälle ausgeklammert werden, wenn das für eine vergleichende Analyse notwendig ist. Unter Kode 998 werden die Fälle erfasst, die erst post mortem erstmals anerkannt worden sind. Das bedeutet, dass alle durch eine Berufskrankheit verursachten Todesfälle (Kriterien 2 und 3) in dem Bezugsjahr, in dem die erkrankte Person verstorben ist, unter Kode 998 erfasst werden.
Quelle:
European Occupational Diseases Statistics (EODS), Phase 1 methodology - Eurostat Working Paper, Population and social conditions (Eurostat Arbeitspapier, Themenkreis "Bevölkerung und soziale Bedingungen") 3/2000/E/Nr. XX, Dezember 2000
European Occupational Diseases Statistics (EODS), Phase 1 methodology - Eurostat Working Paper, Population and social conditions (Eurostat Arbeitspapier, Themenkreis "Bevölkerung und soziale Bedingungen") 3/2000/E/Nr. XX, Dezember 2000
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