Definition: Anteilsrecht

Kategorie: ESVG 1995

Transaktionen mit Anteilsrechten sind solche mit Aktien und anderen Anteilsrechten, die Eigentumsrechte an Kapitalgesellschaften oder Quasi- Kapitalgesellschaften repräsentieren. Mit diesen Forderungen ist in der Regel ein Anspruch auf einen Anteil am Gewinn dieser Kapital- oder Quasi-Kapitalgesellschaften und auf einen Anteil an ihren Eigenmitteln im Falle der Liquidation verbunden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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