Definition: Anteilsrecht (ohne Investmentzertifikate)

Kategorie: ESVG 1995

Anteilsrechte (ohne Investmentzertifikate) sind Aktien und andere Anteilsrechte (jedoch ohne Investmentzertifikate), die Eigentumsrechte an Kapitalgesellschaften oder Quasi-Kapitalgesellschaften repräsentieren. Mit diesen Forderungen ist in der Regel ein Anspruch auf einen Anteil am Gewinn dieser Kapital- oder Quasi-Kapitalgesellschaften und auf einen Anteil an ihren Eigenmitteln im Falle der Liquidation verbunden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Erstellt:
Letztes Update: