Definition: Schiff

Kategorie: Verkehr

Hochseetüchtiges Fahrzeug mit eigenem Antrieb und Wasserverdrängung.

Anmerkung: Ausgeschlossen sind Tragflächenboote, Luftkissenfahrzeuge (Hovercraft), Tauchfahrzeuge und Unterseeboote. Ein hochseetüchtiges Schiff begibt sich tatsächlich auf See, das heißt, außerhalb der Grenze, für die die technischen Sicherheitsbestimmungen für Binnengewässer gelten und außerhalb derer die Schiffsführer die Schifffahrtsregeln einhalten müssen.
Quelle:
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE, Zweite Auflage
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