Definition: Gegebenheiten der Kongressstätte (Einrichtungen un...

Kategorie: Tourismus

Die Gegebenheiten einer Kongressstätte umfassen sämtliche Einrichtungen und Dienstleistungen am Veranstaltungsort, d. h. sowohl im Kongresssaal als auch außerhalb. Sie sollen eine qualitativ hochwertige Durchführung des Kongresses ermöglichen.

Kategorien:

1. Lage und Verkehrsanbindung
 1.1. Flughafennähe (Entfernung in Straßenkilometern)
 1.2. Flughafennähe (Kommunikationseinrichtungen)
 1.3. Internationale Flugverbindungen
 1.4. Hotels - Nähe, Größe und Kategorie
 1.5. Lage in einem Wohngebiet
 1.6. Lage in Bezug auf Herkunft der Teilnehmer
 1.7. Touristische Attraktivität des Kongressorts.
 1.8. Anbindung an Schienen- und Straßennetz
 1.9. Nahverkehr

2.  Räumliche Gegebenheiten
 2.1. Kapazität der Aufenthaltsräume
 2.2. Zentraler Aufenthaltsraum und Aufenthaltsräume für andere Sitzungen
 2.3. Veranstaltungsorte für das Rahmenprogramm
 2.4. Zahl, Größe und Grundriss der Sitzungsräume
 2.5. Behindertengerechter Zugang
 2.6. Komfort von Sitz- und Schreibmöbeln
 2.7. Sauberkeit/Zustand
 2.8. Größe, Lage und Grundriss der Ausstellungsräume

3.  Technische Anlagen
 3.1. Telefon
 3.2. Fax
 3.3. Telekonferenz/Videokonferenz
 3.4. E-Mail
 3.5. Projektionseinrichtungen und Schreibmöglichkeiten
 3.6. Kopiermöglichkeiten
 3.7. Mikrofon
 3.8. Simultandolmetschanlagen
 3.9. Verfügbarkeit/Qualität der technischen Anlagen
 3.10. Verfügbare Kommunikationsmittel

4. Bedingungen
 4.1. Sicherheitsmaßnahmen
 4.2. Sicherheit/politische Stabilität
 4.3 Beleuchtung
 4.4. Belüftung
 4.5. Preisniveau

 5. Sonstige Einrichtungen
 5.1. Foyer - Garderobe
 5.2. Bar
 5.3. Restaurant
 5.4. Überdachter Parkplatz oder Außenparkplatz mit oder ohne Bewachung
  5.5. Cateringbereich, -preis, -qualität

6. Sonstige (Professionalität der Anbieter usw.).
Quelle:
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 60/61
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