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Definition: Sozialschutz
Kategorie: ESSOSS-Handbuch
Sozialschutz umfasst alle Eingriffe staatlicher oder privater Stellen zur Entlastung privater Haushalte und Einzelpersonen hinsichtlich bestimmter Risiken oder Bedürfnisse, sofern es sich dabei weder um Gegenseitigkeitsvereinbarungen noch um individuelle Vereinbarungen handelt. Die Risiken oder Bedürfnisse, die zu Sozialschutz führen können, sind vereinbarungsgemäß wie folgt zusammengefasst: 1.Krankheit/Gesundheitsversorgung 2. Invalidität/Gebrechen 3. Alter 4. Hinterbliebene 5. Familie/Kinder 6. Arbeitslosigkeit 7. Wohnen 8. Soziale Ausgrenzung, die keiner anderen Kategorie zugeordnet werden kann. Diese Definition wird in Fassungen 2008 und 2011 des Handbuches benutzt
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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