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Definition: Sozialversicherungskosten
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Die Sozialversicherungskosten der Arbeitgeber entsprechen dem Wert der Sozialbeiträge, die die Arbeitgeber zur Sicherung der Ansprüche ihrer Arbeitnehmer auf Sozialleistungen erbringen. Die Sozialversicherungskosten des Arbeitgebers umfassen die sozialen Aufwendungen des Arbeitgebers für Altersversorgung, Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Familienzulagen sowie sonstige soziale Leistungen. Eingeschlossen sind die Kosten für alle Arbeitnehmer, einschließlich Heimarbeiter und Auszubildende. Es werden die Aufwendungen für alle Leistungen erfaßt, unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche, tariflich vereinbarte, vertraglich geregelte oder freiwillige Leistungen handelt. Lohn- und Gehaltsfortzahlungen des Arbeitgebers im Falle von Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaftsurlaub oder Kurzarbeit können in Abhängigkeit von den Bilanzierungsgrundsätzen der Einheit hier oder unter der Position Löhne und Gehälter erfaßt werden.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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