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Definition: Oberflächenbehandelte Papiere
Kategorie: Forstwirtschaft
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen. Ohne aus mehreren verklebten Lagen bestehenden Verbundpapiere und -pappen, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, möglicherweise aber mit einer Innenlage aus Bitumen, Teer oder Asphalt, in Rollen oder Bogen.
Quelle:
Gemeinsamer Fragebogen zum Forstsektor (2001), Definitionen, UN-ECE/FAO/Eurostat/ITTO
Gemeinsamer Fragebogen zum Forstsektor (2001), Definitionen, UN-ECE/FAO/Eurostat/ITTO
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